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Verfahrensregeln

  • Welche Krankheiten werden aufgenommen?

    Bei den in Orphanet aufgenommenen Krankheiten handelt es sich um Störungen, die in europäischen Bevölkerungen seltener als 1:2000 Personen vorkommen. Die Krankheitsursache spielt bezüglich der Aufnahme in Orphanet keine Rolle. Jede Krankheit wird unter ihrem Namen, Synonymen und Schlüsselwörtern unter Verwendung der MESH-Terminologie beschrieben. Jede Krankheit wird unter einer medizinischen Fachrichtung geführt und der Verantwortung eines Mitgliedes des wissenschaftlichen Beirats gestellt, der international als Experte hinsichtlich dieser Krankheit ausgewiesen ist. Auf europäischer Ebene ist im wissenschaftlichen Beirat jede Fachrichtung mit mindestens einem Experten vertreten. Die europäischen Experten bilden den europäischen Herausgeberbeirat, der für die Orphanet-Enzyklopädie zuständig ist. Es wird angestrebt, auch auf nationaler Ebene mindestens einen Vertreter jedes Fachgebietes zu berufen. Dieses Expertengremium bildet den nationalen wissenschaftlichen Beirat, dessen Aufgabe es ist, die Informationen über Leistungsangebote der jeweiligen Länder zu validieren.

  • Textinformationen zu den Krankheiten

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    Zu jeder Krankheit gibt es einen Text der die wichtigsten Informationen zu jeder Krankheit zusammenfasst: die Häufigkeit, Ursache, Prognose und Behandlung. Jeder Text enthält den Namen des Verfassers und das Erscheinungsdatum. Die Texte werden mindestens einmal pro Jahr aktualisiert, im Falle wichtiger wissenschaftlicher Erkenntnisse auch öfter. Die Texte sind so abgefasst, dass sie auch von Laien verstanden werden können. Alle Texte liegen in englischer Sprache vor; sie werden jetzt nach und nach auch ins Deutsche und in andere Sprachen übersetzt.

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  • Forschungsprojekte

    Alle öffentlich ausgeschriebenen Forschungsprojekte über seltene Krankheiten, die aus öffentlichen Mitteln und Stiftungen finanziert und einem wissenschaftlichen Ausleseprozess unterworfen sind, werden in Orphanet systematisch erfasst. Jeder Projektleiter wird mit der Bitte um spezifische Angaben zu seinem Projekt kontaktiert und um seine Zustimmung gebeten, das Projekt in der Datenbank aufnehmen zu lassen. Die Liste der Forschungsprojekte wird einmal jährlich aktualisiert.

  • Diagnostiklabors

    Klinische Labors die Tests zur Diagnostik von seltenen Krankheiten durchführen (unabhängig ihrer Methoden) werden durch alle verfügbaren Informationsquellen identifiziert. Hierzu gehören z.B. Verzeichnisse von Fachgesellschaften, Gesundheitsministerien, nationale Expertenzentren, Patientenorganisationen oder Vorschläge von wissenschaftlichen Herausgebern. Informationen zu diagnostischen Tests werden von den verantwortlichen Wissenschaftlern zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme eines Labors bei Orphanet muss von den Verantwortlichen beantragt werden. Der Antrag wird dem wissenschaftlichen Beirat des entsprechenden Landes vorgelegt und von dem verantwortlichen Fachbereich begutachtet. Die registrierten Leistungen werden einmal im Jahr aktualisiert.

  • Spezialkliniken

    Orphanet führt eine Liste der Namen und Adressen von Labors, in denen Tests auf seltene Krankheiten durchgeführt werden, unabhängig von den angewandten Methoden. Als Datenquelle dienen Listen, die von den Gesundheitsbehörden, nationalen Referenzzentren, Fachgesellschaften, Selbsthilfegruppen und den wissenschaftlichen Beiräten herausgegeben werden. Jedes der in Frage kommende Labor erhält einen Fragebogen, in dem nach der genauen Tätigkeit, den Methoden und den untersuchten Krankheiten gefragt wird, und es wird um die formelle Zustimmung zur Aufnahme dieser Daten in Orphanet gebeten. Alle Daten werden von einem Experten des nationalen wissenschaftlichen Beirats validiert. Die Angaben werden einmal pro Jahr aktualisiert.

  • Expertenzentren

    Für jede Krankheit werden bestimmte Expertenzentren von Fachleuten definiert. Diese Zentren werden durch alle verfügbaren Informationsquellen identifiziert. Potentielle Leistungsträger werden durch Fragebögen dazu eingeladen ihre Leistungen zu spezifizieren und eine formale Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Daten abzugeben. Die Kliniker der hochspezialisierten Versorgungseinrichtungen (Expertenzentren) müssen ihre Expertise nachweisen (Anzahl relevanter Publikationen, totale Anzahl behandelter Patienten, Anzahl neuer Patienten/Jahr). Der Antrag wird dem wissenschaftlichen Beirat des entsprechenden Landes vorgelegt und von dem verantwortlichen Fachbereich begutachtet. Die Daten werden einmal im Jahr aktualisiert.

  • Register

    Register und Patientenregister werden unter Zuhilfenahme aller verfügbarer Quellen identifiziert, europaweit sofern sie von der Europäischen Kommission unterstützt werden. Die für das Register verantwortlichen Personen werden kontaktiert und nach der Art der registrierten Krankheiten und um Zustimmung zur Aufnahme in die Liste gefragt. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert.

  • Netzwerke

    Unter Verwendung aller zur Verfügung stehenden Datenquellen werden fachliche Netzwerke erfasst, europaweit sofern sie von der Europäischen Kommission unterstützt werden.Es werden nur solche Netzwerke aufgeführt, die extern gefördert werden oder eine identifizierbare administrative Struktur haben. Die für das Netzwerk verantwortlichen Personen werden kontaktiert und nach der Art der registrierten Krankheiten und um Zustimmung zur Aufnahme in die Liste gefragt. Die Liste wird einmal jährlich aktualisiert.

  • Selbsthilfegruppen

    Die Identifizierung der Selbsthilfegruppen erfolgt durch die Websuche, aber auch über die Partnerschaften mit Dachorganisationen der Selbsthilfeorganisationen, z.B. Eurordis (Deutschland z.B. Kindernetzwerk e.V.). Die Präsidenten der Organisationen werden kontaktiert, damit Sie die Zustimmung zur Veröffentlichung der relevanten Daten geben können. Sie werden ebenfalls gebeten, Auskunft über das Spektrum der Erkrankungen zu erteilen, die im Rahmen der Aktivitäten der Selbsthilfegruppe erfasst werden.

  • Medikamente für seltene Krankheiten

    Alle Medikamente mit Orphan Status (in den US, Japan, Europa) aber auch solche Medikamente, die eine spezielle Indikation für seltene Krankheiten aufweisen, werden in der Datenbank erfasst. Die Listen werden auf der Basis von Angaben der zuständigen staatlichen Behörden erstellt.

  • Websites

    Jede Krankheit ist mit relevanten Websites verklinkt. Jede Website wird hinsichtlich Relevanz, Konsistenz und Glaubwürdigkeit begutachtet. Die URL-Adressen werden einmal im Monat überprüft. Jede Website ist mit einer Beschreibung versehen, die die Sprache und den Informationsgehalt der entsprechenden Site kommentiert. Es werden nur Internetseiten aufgenommen die unter der Verantwortung einer öffentlichen Einrichtung oder einer gemeinnützigen Organisation stehen.

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